Dienstleistungen & Rechtsgebiete

Dienstleistungen

Der Hauptbereich der Pflegschaften erstreckt sich auf die Amtsgerichte im nördlichen Rheinland-Pfalz. Ferner erfolgt zunehmend mehr die Einsetzung als Testamentsvollstrecker, wenn die Testierenden von Testamenten (Erbverträgen) sichergehen wollen, dass ihr Wille nach dem Tode auch in ihrem Sinne erfüllt wird oder auch durch die Nachlassgerichte, wenn der Erblasser in den letztwilligen Verfügungen Testamentsvollstreckungen angeordnet, die Auswahl der Person jedoch dem Nachlassgericht überlassen hat. Entscheidend für eine ordnungsgemäße und streitvermeidende Durchführung, ebenso auch für eine mögliche Umsetzbarkeit ist die richtige Gestaltung des letzten Willens von großer Bedeutung. Modernste Kommunikationstechniken, weltweite Verbindungen und ständige Fortbildungen sind der Garant für eine erfolgreiche Arbeit und die Basis, um schnell und erfolgreich auf die Wünsche und Anordnungen der Auftraggeber reagieren zu können.

Grenzen der Rechtsberatung
Rechtsberatungen werden nur insoweit erbracht, soweit dies durch das Rechtsdienstleistungsgesetz zulässig ist. Bei darüber hinausgehenden Leistungen und Beratungen verweise ich auf anderweitige Anbieter wie Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater – siehe auch Hinweise auf dieser Homepage unter „Partner“ -.

Direkthilfe im Sterbefall und der damit verbundenen Nachlassbetreuung
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist das für die Angehörigen immer ein schwerer Schlag. Zeit zu trauern und den Verlust zu verarbeiten, bleibt in den ersten Tagen nach dem Todesfall allerdings selten. Auch wenn das beauftragte Bestattungsinstitut einige Formalitäten erledigt, so kommen auf die Hinterbliebenen dennoch eine Vielzahl weiterer Aufgaben zu, die organisiert und geregelt werden müssen.

Die ersten Gedanken und dringenden Fragen, welche die Angehörigen beispielsweise beschäftigen:

  • Wer informiert einen Bestatter und die Kirchengemeinde für das Sterbeamt und die Beisetzung ?
  • Hatte der Verstorbene schon bestimmte Vorstellungen geäußert, wo und auf welche Weise er beigesetzt werden möchte oder ist eine Beisetzung in einem vorhandenen Familiengrab möglich ?
  • Wer benachrichtigt Angehörige, Freunde und Kollegen und können einige dieser Personen am Tage der Beisetzung wieder abreisen oder ist eine Übernachtung notwendig ?
  • Wurde der Verstorbene mitten aus dem Leben oder gar Arbeitsleben gerissen, wer kümmert sich darum Termine absagen oder noch auszuführende Aufträge ersatzweise zu übernehmen ?

All diese und weitere Fragen belasten den Angehörigen. Er ist mit all diesen Themen oft völlig überfordert.

Doch nicht nur die formale Betreuung ist von Bedeutung. Zu meinem Berufsfeld gehört auch die menschliche Betreuung für den Fall, daß sich Angehörige, besonders wenn sie alleine zurückbleiben, nur eine Aussprache wünschen.
Hatte der Verstorbene keinen Freundeskreis oder weitere Verwandte, begleite ich auch den unmittelbaren Angehörigen auf dem letzten Weg-

Im Todesfall kommen auf die Hinterbliebenen eine Fülle von Formalitäten und Aufgaben zu. Wenn Sie hiervon entlastet werden möchten oder Unterstützung benötigen, stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Meine Hilfestellung die Hinterbliebenen gestaltet sich immer individuell und umfasst natürlich auch die anstehende Korrespondenz im Rahmen der Nachlassabwicklung, insbesondere beim Schriftverkehr mit Arbeitgebern, Banken, Behörden, Rententrägern, Versicherungen,
sowie auch die Einstellungen von Zeitungsanzeigen, Einladungen/Danksagungen zu Trauerfeiern bis hin zu den Aufgaben, welche mit der Auflösung des Nachlasses zusammenhängen (Mietvertragskündigung, Haushaltsauflösungen etc.).

Rechtsgebiete

Eine Spezifierung ist in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Bereichen nicht mehr wegzudenken. Eine kompetente Betreuung erhalten Sie daher beim Spezialisten.

Aufgrund der aktuellen Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) in Deutschland ist die eigentliche Rechtsberatung den Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten, haben aber auch mir weitergehende Möglichkeiten eröffnet, die Auftraggeber fachlich zu bedienen.

Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt vorrangig im Erbrecht.

In diesem Rahmen ermittele ich für Gerichte in der Eigenschaft als Nachlasspfleger, ebenso auch für andere private Auftraggeber unbekannte Erben.

Die Erbenermittlungen beschränken sich nicht nur auf das Inland, sondern weltweit, insbesondere auf Europa, Amerika und Ostblockstaaten.

Zur Vervollständigung im Rahmen meiner Erbenermittlungen gehört auch die Beschaffung der Erblegitimation (Erbschein) und die für das Erbscheinsverfahren erforderlichen Unterlagen und Urkunden.

Besonders in Erbfällen wird viel und häufig gestritten. Die Rechtsschutzversicherer zahlen nicht die Kosten einer erbrechtlichen Streitigkeit vor Gericht. Die Kosten können insbesondere bei hohen Nachlasswerten den Nachlass stark schmälern und den Erbanteil der unterliegenden Partei erheblich schmälern.

Schlimmer ist jedoch die Tatsache, dass nach einem Rechtsstreit vor Gericht oft Familienbande auseinanderbrechen. Genau diese Entwicklung möchte der Erblasser unter allen Umständen vermeiden und ist eigentlich auch nicht im Sinne der Erben.

Wollen Sie einen Rechtsstreit vermeiden und gemeinsam mit den übrigen Miterben eine Lösung finden?

Als Mediator habe ich häufiger daran mitgewirkt, viele Streitparteien wieder zusammen zu führen.

Diese Tätigkeit erstreckt sich beispielsweise auch auf das Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger.

Gerade in der heute schwierigen Zeit mit mangelnder Kommunikation sollte kein Versuch ausgelassen werden, das Gespräch zu suchen – das Gespräch unter der Mitwirkung eines erfahrenen Mediators. Nicht selten gründet die Ursache von Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten auf rechtlicher Unwissenheit der Kontrahenten.