Grundbuchberichtigung
Wer als Erbe Grundeigentum erworben hat, ist verpflichtet, das Grundbuch hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse entsprechend berichtigen zu lassen. Die kann formlos erfolgen und ist innerhalb von 2 Jahren (derzeit noch) gebührenfrei.
Eine solche Maßnahme kann unterbleiben, soweit durch eine notariielle Urkunde eine Auseinandersetzung unter anderen Miterben erforderlich ist oder die Übertragung im Rahmen eines Vermächtniserfüllungsvertrages erfolgt.